Selbstverständnis

Rechtsanwältin Monika Roth

Durch meine beratende Tätigkeit sollen meine Mandanten in die Lage versetzt werden, eigenverantwortliche und insbesondere selbständige Entscheidungen in komplexen, oft sehr schwierigen Lebenssituationen zu treffen. Insbesondere in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten sehe ich meine Aufgabe darin, zunächst eine Bestandsaufnahme der für den Mandanten bestehenden Einzelprobleme durchzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Mandanten werden die Probleme auf der Basis ihrer juristischen Bedeutung und Wertigkeit strukturiert und somit einer sachlichen Ebene zugeführt. Diese notwendige Versachlichung kann der von -einer Familienkrise betroffene und stark emotionalisierte Mandant in der Regel nur in rechtsberatender Begleitung leisten. Sobald die Ebene der Versachlichung erreicht ist, zeige ich meinem Mandanten die Lösungsmöglichkeiten auf, die ihm unser Rechtssystem in seinem konkreten Fall anbietet. Pro und Contra verschiedener Varianten werden besprochen. Ich werde meinen Mandanten aber keine bestimmte Entscheidung aufdrängen. Zwar kläre ich selbstverständlich meine Mandanten über alle positiven und negativen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf, nehme ihnen aber nicht die letzte Entscheidung und ihre Verantwortlichkeit für ihr Tun oder auch Unterlassen ab.

Aus meiner Sicht ist die anwaltliche Tätigkeit eine begleitende, unterstützende und konkretes Fachwissen vermittelnde Tätigkeit, die aber niemals die Mündigkeit des Mandanten zu eigenständiger Problemlösung in Frage stellen darf

In Bereichen des Verkehrsrechts und des Mietrechts sehe ich meine Aufgaben im Bereich der klassischen Dienstleistung. Die hier anfallende und oft sehr zeitraubende Korrespondenz mit Versicherern, Mietern und Vermietern wird von meinem Büro übernommen und die bestehenden Ansprüche zügig gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt.

Monika Roth