Selbstverständnis

Rechtsanwalt Manfred Hanesch

Entsprechend der Philosophie unserer Kanzlei ist es mir ein besonderes Anliegen, unseren Mandanten ihre Ansprüche transparent zu vermitteln und einer optimalen Durchsetzung zu verhelfen. Gerade den von mir schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebieten des Familienrechts und des Sozialrechts gilt das besondere Augenmerk, zeichnen sich diese doch in der Rechtspraxis durch zunehmende Intransparenz und einer hierdurch entstehenden Ohnmacht der Betroffenen gegenüber den Gerichten aus. Dieser Eindruck wird bei den Mandanten durch zahlreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren noch erheblich verstärkt. Aus diesem Grund sehe ich mein Engagement darin, den Mandanten in diesen komplexen Regelungsbereichen zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen einen eigenverantwortlichen Umgang mit der Justiz zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt gilt dabei der aussergerichtlichen Durchsetzung eigener Rechtspositionen, die gerade aber im Bereich des Familienrechts auch mit Augenmass fuer die persönlichen Konflikte erfolgen.Angesichts einer Vielzahl gravierender Änderungen in diesen Bereichen führt diese Sichtweise auch zu einer kritischen Reflexion dieser Änderungen und deren Auswirkungen auf den Einzelfall. Aus diesem Grund kann die Bearbeitung dieser Fälle auch nicht allein ergebnisorientiert erfolgen. Vielmehr erfordert gerade die Forderung nach mehr Effizienz in der Fallbearbeitung zum Vorteil des Mandanten zunehmend auch eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Änderungen mit der Konsequenz, dass die Einzelfallbearbeitung zunehmend auch eine rechtspolitische Bedeutung erlangt, die über den Tellerrand des Einzelfalles hinausgeht. Dieses ist umso mehr der Fall, je mehr der Gesetzgeber berechtigte Anspruchspositionen, so im Bereich des Sozialrechts, privatisiert und dem absicherbaren Bereich des eigenen Lebensrisikos zuordnet. Auch angesichts der Tatsache, dass in einer zunehmenden Anzahl von Fällen das Erwerbseinkommen und auch der Unterhalt den eigenen Lebensstandard nicht mehr absichern kann, stellt sich dieses Problem auch zunehmend mit besonderer Härte im Bereich des Familienrechts. Ich verstehe daher diese Regelungsbereiche auch zunehmend als Einheit. Dieses führt in notwendiger Weise auch zu einer politischen Einschätzung meiner Tätigkeit, denn jede Einzelfallbearbeitung steht für mich auch in einem rechtspolitischen Kontext. Daher gründete ich mit der Kollegin Monika Roth im Rahmen unseres Engagements in der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, VDJ, einen Arbeitskreis Familienrecht/Sozialpolitik, der sich mit der besonderen Situation der Familien in sozialer und finanzieller Hinsicht beschäftigt, deren besonderen Förderung dienen soll und sich für den Ausgleich der Interessen der von Trennung und Scheidung Betroffenen einsetzt. Ausgehend von der in dem Bereich des Sozialrechts angestrebten Sicherung des Existenzminimums für die Familie soll auch eine Teilhabe an dem Gemeinwesen als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit ermöglicht werden. Gerade der zunehmende Wunsch vieler Frauen, für den Lebensbedarf für sich und den des Kindes durch eigene Erwerbstätigkeit zu sorgen, stösst in der Realität immer noch auf grosse Vorbehalte und teilweise auch auf Ablehnung.In diesen Kontext gestalte ich auch als verantwortlicher Redakteur einmal im Monat in dem lokalen Radiosender Radio Darmstadt die Sendung Recht im Alltag. Diese soll den Zuhörerinnen und Zuhörern schwierige Rechtsfragen vermitteln und komplexe Sachzusammenhänge erläutern.

Manfred Hanesch