Regelmäßige Artikel im ISUV-Report (Verbandspublikation und Informationsmagazin des Interessenverbandes Unterhalt- und Familienrecht) - so u.a. folgende Artikel:

Sozialhilfe und Unterhalt - Macht Scheidung arm? -Report 1998/77-
Selbstbehalt und Sozialhilfe -Report 1999/79-
Mangelfallberechnung -Report 1999/81
Schlaglicht: Kippt das Bundesverfassungsgericht den notariellen Unterhaltsverzicht? Report 88; 2001/II
Ehe-Reform mit und ohne PartnerInnenvertrag - Ansprüche 1/2002
Brennpunkt - Braucht man in Deutschland keinen Unterhalt zu bezahlen? Report Nr. 96, Juni 2003/2 -
Wege der Kostenreduzierung bei Trennung und Scheidung Report Nr. 96, Juni 2003/2


Rechtsfragen-Ferienjob, was ist zu beachten? Studentenmagazin: Da-Lang, Ausgabe 5.

In den bevorstehenden Semesterferien erwartet einen nicht nur der Ferienjob, sondern auch die mit diesem verbundenen Fragen.

Über die Höhe des Einkommens gibt der Arbeitsvertrag Auskunft. Das Einkommen setzt sich, je nach Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeit, aus einer Grundvergütung, dem Stundenlohn und evt. Zulagen zusammen, die in der Regel für Schichtarbeit gezahlt wird.
Diese Schichtarbeit ist an unterschiedliche Arbeitszeiten gebunden. So ist häufig im wöchentlichen Wechsel eine Früh-  und Spätschicht auszuüben. Der Beginn und das Ende dieser Schichten ist in dem Arbeitsvertrag anzugeben. Ebenso auch die Dauer und die Häufigkeit der Pausen.
Ist das Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt, so ist hierfür der sachliche Grund anzugeben.
Sehr oft ist eine saisonbedingte Tätigkeit Gegenstand des Arbeitsvertrags.
Schliesst sich an einen befristeten Arbeitsvertrag ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so besteht mit der Beendigung dieser Befristung die Möglichkeit, dieses Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Ab dem 20. Arbeitstag besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Urlaubsansprüche bestehen erst ab dem 6. Monat eines Arbeitsverhältnisses.

Liegen die Bezüge bei über 400,00 Euro, so sind von dem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abzuführen. Bis zu einem Einkommen von 400,00 Euro zahlt dieser ab dem 01.07.2006 einen Beitrag von 30 % (bisher 25 %) an die Knappschaft. Ab dem 01.07.2006 ist hierin ein Krankenkassenbeitrag von 13 % und der Beitrag an die Rentenversicherung von 15 % enthalten.

Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände besteht ebenfalls Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, die die Kosten der Heilbehandlung übernimmt. Ebenso Schmerzensgeldansprüche oder Rentenansprüche. Sollte über das Arbeitsverhältnis ein höherer Verdienst erziehlt werden, so können für diese Zeiten Beiträge in die Rentenkasse entrichtet werden. Zu diesen Fragen sollte zusätzlich noch eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt werden.

Rechtsanwalt Manfred Hanesch


Ratgeber Geld und Recht: Das Geld ist knapp, ich stehe jedoch vor dem Vordiplom - helfen mir meine Eltern finanziell ? Studentenmagazin Da-lang.de, Ausgabe 3

Ich bin 22 jahre alt und im 5. Semester, ich stehe vor dem Vordiplom und muss mich hierauf vorbereiten. Ich habe aber keine Möglichkeit mehr, jobben zu gehen.
Sind meine Eltern verpflichtet, mir finanziell auszuhelfen ?

Eltern müssen ihre Kinder finanziell unterstützen, sofern sie studieren oder kein eigenes anrechenbares Einkommen haben. Lebt der Student beispielsweise alleine, so liegt der Unterhaltsbedarf bei bis zu 640,00 Euro, je nach Einkommen der Eltern. Dieser Satz entspricht in etwa dem Bafoegstandart. Leben die Eltern
getrennt oder sind sie geschieden, so ist das Einkommen beider Elternteile für die Unterhaltsermittlung zu berücksichtigen. So verfügen beide Elternteile bei einem Nettoeinkommen des Vaters von 1.500,00 Euro und dem Nettoeinkommen der Mutter von 1.000,00 Euro über ein Gesamteinkommen von 2.500,00 Euro.
Die Eltern zahlen in diesem Beispiel hierbei anteilig 384,00 Euro (Vater) und 256,00 Euro ( Mutter). Den Eltern steht jeweils ein Selbstbehalt von 1.100,00 Euro an ihrem Nettoeinkommen zu.
Auf diesen Unterhalt wird normalerweise das Einkommen aus einer studentischen Tätigkeit angerechnet. So liegt der Unterhalt im Falle eines Verdienstes von monatlich 250,00 Euro bei 134,00 Euro. Sofern sich der Student auf eine Prüfung vorbereitet, ist dieses Einkommen nicht anrechenbar.

Dieser Unterhaltsanspruch besteht für die Dauer des Studiums, sofern keine überlange Studienzeit vorliegt, die über der Regelstudienzeit liegen muss.
Diese kann, je nach Ausnahmesituation, wie im Falle einer Erkrankung - um bis zu 2 Jahre überschritten werden. Verzögerungen, die in der Person des Studenten liegen, müssen sich die Eltern nicht bieten lassen, wie die Bummelei. Daher ist es ratsam, frühzeitig einem Schreiben Belege für einen zügigen Studienverlauf beizufügen.

Reichen also die Mittel für einen Studienbedarf nicht aus, so ist der Unterhalt gegenüber den Eltern schriftlich geltend zu machen. Hierbei sind zunächst die Studienbescheinigungen und die Leistungsnachweise vorzulegen. Ebenso müssen die Eltern aufgefordert werden, über ihr Einkommen Auskunft zu erteilen und diese Auskünfte unter Vorlage der entsprechenden Dokumente zu belegen. Sollten die Eltern abhängig beschäftigt sein, genügt hierfür die Vorlage der
Verdienstbescheinigung für die letzten 12 Monate, im Falle der selbstständigen Tätigkeit die Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 Jahre.
Dieser sich aus diesen Auskünften ergebende Unterhalt ist sofort unter Angabe einer Frist anzufordern. Nur in dieser Form werden die Eltern in Verzug gesetzt, der für die Zukunft eine Unterhaltspflicht auslöst. Für die Vergangheit kann daher kein Unterhalt gefordert werden.

Sollten die Eltern hierauf nicht reagieren, so ist der Unterhalt gerichtlich durchzusetzen. Für die notwendigen Kosten steht die Möglichkeit offen, Prozesskostenhilfe zu beantragen, ebenso die Beratungshilfe. Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhält man in Darmstadt bei dem Amtsgericht in der Julius-Reiber-Straße 15 in der Zeit ab 8,00 Uhr an jedem Montag und Mittwoch. Ebenso bei dem Amtsgericht in Dieburg.


Rechtsanwalt Manfred Hanesch