Was kostet mich meine Scheidung

79.Sendung am Mittwoch, den 04.05.2011: Was kostet mich meine Scheidung

Sie stehen vor einer Scheidung uns sind sich unsicher, welche Kosten diese verursacht.

Bei jedem Antrag, den Sie vor Gericht einreichen, müssen Sie zunächst einen Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 2 Gebühren für eine Scheidung und von 3 Gebühren für jeden Antrag, der für sich gestellt wird, bei Gericht einzahlen. Bezugspunkt für diese Gerichtskosten, wie auch für die Anwaltskosten, ist der Gegenstandswert, der sich auf dem Antrag selbst ergibt.

Für eine Scheidung werden 3 Nettomonatsgehälter der Ehepartner dem Gegenstandswert zugrungegelegt. Für die Klärung der Übertragung der Rentenanwartschaften fallen mindestens weitere € 1.000,00 als Gegenstandswert an. Für einen Antrag zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts jeweils weitere € 3.000,00. Für die Klärung des Unterhalts fällt der monatliche Unterhaltsbetrag, hochgerechnet auf das Jahr als Gegenstandswert an. Hinzukommt der Wert für die Rückstände. Für die Klärung von Zugewinnausgleichsfragen, also dem hälftigen Übertag des mehr erzielten Vermögens während der Ehezeit, fällt der in dem Antrag genannte Betrag als Gegenstandswert an. Bei einem Ausgangswert von € 127.000,00 fallen daher bis zu € 6.600,00 an Anwaltskosten für jede Partei an.

Insgesamt ergeben sich im gerichtlichen Verfahren 2,5 Gebühren für den Rechtsanwalt, hinzukommen weitere 0,65 Gebühren für diesen, sofern er bereits außergerichtlich mit der Klärung der mit der Scheidung verbundenen finanziellen Fragen beauftragt worden war. Für die getrennt bei Gericht beantragte Klärung der oben genannten finanziellen Fragen ergeben sich daher leicht Gesamtkosten von bis zu € 13.000,00 pro Partei.

Daher sollte man die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung auf gütlicher Basis nutzen, um die Kosten gering zu  halten. Das Sorge- und Umgangsrecht können die Eltern unter sich klären. Ebenso den Unterhalt und den Zugewinnausgleich außergerichtlich titulieren lassen. Daher sollte  man in dieser Situation der Klärung der Kostenfrage ebensoviel Bedeutung beimessen, wie der Klärung der übrigen finanziellen Fragen.

Manfred Hanesch