Die gesetzgeberisch und politisch gewollte Benachteiligung der Familien

68.Sendung Recht im Alltag am 02.09.2009: Die gesetzgeberisch und politisch gewollte Benachteiligung der Familien

Im Jahre 2006 lebten 2,5 Millionen Kinder in Deutschland auf Hartz IV Niveau, bezogen also Leistungen nach dem SGB II. Damit leben sie an der Armutsgrenze. Dieses bedeutet, dass Familien mit 4 Personen mit einem Einkommen von weniger als € 1.550,00 auskommen müssen. Seit 1965 hat sich der Anteil der Kinder in Armut um das Sechzehnfache erhöht, heute lebt jedes 4. Kind in Armut. Demgegenüber haben sich die Geburtenzahlen halbiert. Allein in Darmstadt bezogen im August 2005 ca. 17,1% der Bürger Sozialgeld, das für Kinder unter 14 Jahren ausgezahlt wird. Hierbei lebten in 2.173 Bedarfsgmeinschaften 3.656 Kinder. Diese Zahlen stammen von dem Bericht "Runder Tisch Kinderarmut in Darmstadt".

Damit lebten diese Kinder unterhalb des sozioökonomischen Existenzminimums, das den Regelleistungen nach §§ 20 und 28 SGB II zugrundegelegt wird. Für die Eltern bedeutet dieses, dass sie nicht nur von diesem Einkommen die Ausbildung der Kinder finanzieren müssen, sondern auch durch ihre Beiträge die Altersabsicherung der älteren Generation in Form der Rente zu finanzieren haben. Daneben müssen sie für diesen Fall auch noch private Vorsorge treffen. Bereits jetzt werden die Renten mit einem Betrag von € 80.000.000.000,00 jährlich aus Steuermitteln, überwiegend aus den Verbrauchssteuern, die aus dem privaten Konsum resultieren, finanziert, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber belohnt die jetzige Generation der Beitragszahler mit einer Rentengarantie für jetzige Rentner, deren Rente nicht mehr von der Entwicklung der jetzigen Beitragszahler ermittelt wird, sondern davon unabhängig. Sinkende Einkommen sollten nicht mehr zu einer Absenkung des Rentenniveuas führen. Damit werden die Geburtenraten weiter sinken, werden also noch mehr Beitragszahler überlegen, ob sie das Armutsrisiko Nummer 1, nämlich Kinder, sich überhaupt noch werden leisten können.

Auf diese Fragen geht die Sendung vom 02.09.2009 von Recht im Alltag ein. Gast im Studio ist der Richter am Hessischen Landessozialgericht., Dr. Jürgen Borchert, der mit einem Vorlagebeschluß die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder prüfen lässt.