Die Reformen im Erbrecht.

55. Sendung am 06.02.2008: Die Reformen im Erbrecht.

Erben und vererben wird künftig nicht leichter, sondern schwieriger. Angesichts der Änderungen im Erbschaftsteuerrecht bei der Bemessung der steuerfreien Vermögen ändern sich künftig auch die Regelungen im Erbrecht, die das Pflichtteilsrecht regeln. Dieses betrifft nicht nur die Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die Höhe künftigen Pflichtteils. So sollen Pflegeleistungen honoriert werden und Schenkungen aus dem Nachlaß entgegen der bisherigen Regelung, die bis zur Dauer von 10 Jahren rückwirkend in den Nachlass einzurechnen, eingeschränkt werden. Restriktiv wird auch die Möglichkeit geregelt, einen Erbberechtigten aus der Erbfolge auszuschließen. Diese Änderungen erläutert die heutige Ausgabe der Sendung.