Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zur Zulässigkeit der Onlineüberwachung

56. Sendung am 05.03.2008: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zur Zulässigkeit der Onlineüberwachung.

 

Am 27.02.2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Onlinedurchsuchungen auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes war dieses ohne nähere Angaben zu den Grundlagen und ohne Kenntnis des Betroffenen möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Überwachung nicht im Einklang steht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und als Ausdruck dieses Grundrechts des Grundrechts auf einen eigenbestimmten Umgang mit den Daten, die aus der Nutzung des Internets entstehen können. Es forderte einen konkreten sachlichen Grund und die richterliche Anordnung bzw. Überwachung dieser Maßnahmen.