Reformen im Familienrecht

59.Sendung am 04.06.2008: Reformen im Familienrecht

Ein Dauerbrenner und kein Ende abzusehen. Sind die bisherigen Unterhaltsberechtigten, also Frauen und Kinder, tatsächlich durch das neue Unterhaltsrecht benachteiligt. Anlass für eine häufige Kritik ist die Erwerbsobliegenheit für Unterhaltsberechtigte, so auch für den Fall der Kinderbetreuung und die Aufgabe der bisherigen Garantie des ehelichen Lebensstandarts. Hierzu hat sich erstmalig der Bundesgerichtshof geäußert. Die Entscheidung XII ZR 107/06 vom 16.04.2008 wird vorgestellt. Ebenso werden die Kinder verfahrensmäßig bevorzugt. Das Verfahren für die Feststellung der Vaterschaft wurde zum 01.04.2008 geändert. Schließlich äußerte sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Durchsetzung des Umgangsrechts in der Entscheidung vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/08.