Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 zu dem Nichtraucherschutz in Gaststätten.

60.Sendung am 06.08.2008: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 zu dem Nichtraucherschutz in Gaststätten.

Nichts bewegt die Gemüter mehr als der Nichtraucherschutz in kleinen Eckkneipen und Einraumgaststätten – so vor allem die Wirte dieser Gaststätten, die seit der Einführung des Rauchverbots über Umsatzeinbußen klagen. Anlaß hierfür ist die Auflage, dass in Einraumgaststätten nicht mehr geraucht werden darf. Größerer Gaststätten, die über einen abtrennbaren Raum oder einen gesonderten Raum verfügen, dürfen das Rauchen weiterhin zulassen. Damit wandert die für die kleinen Kneipen typische Kundschaft in diese größeren Gaststätten ab mit der Folge empfindlicher existenzbedrohender Umsatzeinbußen. Die Entscheidung des BVerfG vom 30.07.2008, Az.: 1 BvR 3262/07; 402/08 und 906/08 bestätigen diese Auffassung, betonen aber den Vorrang des absoluten Nichtraucherschutzes, der keine Ausnahmen nach sich ziehen darf. Damit darf in diesen kleinen Kneipen wieder bis zu einer Änderung dese Gesetzeslage weiter geraucht werden.