Die Neuregelung des Familienrechts im Bereich der Vaterschaftsfeststellung und der prozessualen Neureglung des familiengerichtlichen Verfahrens

49.Sendung am 01.08.2007: Die Neuregelung des Familienrechts im Bereich der Vaterschaftsfeststellung und der prozessualen Neureglung des familiengerichtlichen Verfahrens.

 

Gravierender als im Unterhaltsrecht dürften weitere Änderungen wichtiger familienrechtlicher Vorschriften sein, so im Bereich der Vaterschaftsfeststellung. Diese wird nunmehr großzügiger zum Nachteil der betroffenen Kinder ausgestaltet. Künftig wird der Vater die Möglichkeit haben, in einen zweigestuften Verfahren die Vaterschaft abklären zu lassen. Dieses soll auch ohne Zustimmung des Kindes oder der Mutter möglich sein. Eine weitere Änderung betrifft die Neuregelung der Verfahrensvorschriften, die zum einen eine Beschleunigung im Bereich des Kindschafts- und Umgangsrechts vorsehen, andererseits aber auch die Scheidungsverfahren um die notwendige Regelung finanzieller Fragen, wie dem anteiligen Ausgleich ehebedingter Schulden oder die Frage nach der Regelung der Miteigentumsverhältnisse an dem Familienheim regeln sollen. Hier steht eine deutliche Verlängerung der Verfahrensdauer zu befürchten.

Musik: Leon Davis Band.