Die Neuregelung des Abiturs in Form der G8 Regelung.

51. Sendung am 03.10.2007: Die Neuregelung des Abiturs in Form der G8 Regelung.

 

Selten waren Schüler, Eltern und Lehrer von Neuregelungen und Reformen im Schulbereich so massiv beeinträchtigt worden, wie durch die aktuelle Regelung, nach der ein Schüler in 8 Jahren auf dem Gymnasium das Abitur erlangen soll. Laut den Regelungen nach dem Hessischen Schulgesetz und den Ausführungsverordnungen ist jedoch Voraussetzung, dass der Schüler bei störungsfreiem Schulverlauf die Möglichkeit erhalten soll, sein Abitur nach der 12. Klasse abzulegen. Fakt ist jedoch, dass oftmals der notwendige Schulunterricht infolge Unterrichtsausfall nicht gewährleistet ist und der Schulstoff zu Hause durch Schüler und Eltern vor- und nachzubereiten ist. Die hessischen Vertretungsregelungen sehen vor, dass auch Schulfremde Vertretungsunterricht leisten können. Ebenso erhöht sich die Stundenzahl ab dem 5. Klasse in nicht mehr vertretbarem Umfang mit der Folge von Konzentrations- und Gesundheitsstörungen. Forderungen nach einer Straffung und Vertiefungsunterricht, wie sie in Bayern gewährleistet ist, kommt die hessische Landesregierung nicht nach. Damit nähern wir uns einer Eliteschule, die nur von Kindern aus wohlhabendem Elternhaus, bei nicht erwerbstätigen Müttern, absolviert werden kann. Inwieweit dieses den Forderungen der Pisastudie entspricht, geht die heutige Sendung nach.