Die Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen und die Reform des Erbschaftsteuerrechts

53. Sendung am 05.12.2007: Die Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen und die Reform des Erbschaftsteuerrechts.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden und der Gesetzgeber leistet dem Folge. Für künftige Erben werden mit Rückwirkung ab dem 01.01.2007 die Freibeträge im Bereich der Erbschaftsteuer neu geregelt. Zu den Gewinnern gehören die Ehepartner und Abkömmlinge des Erblassers, zu den Verlierern, die künftig mehr an Steuern zahlen müssen, die entfernten Erben, wie Geschwister und die Nichten und Neffen. Ehepartner und die Kinder dürften künftig steuerfrei bleiben, so für Immobilien- und Barvermögen, die gleich zu bewerten sein werden. Das Familienheim bleibt erhalten. Ein Reförmchen, das die finanzielle Grundlage nicht sichert, bildet die Reform der Pflegeversicherung, zu deren Gewinnern eindeutig die Demenzkranken gehören werden. Auch hierüber wird berichtet.