Die Rente mit 67 Jahren – Einstieg in eine Kürzung?

35. Sendung am 12.02.2006: Die Rente mit 67 Jahren – Einstieg in eine Kürzung?

Mit dem Vorhaben der Bundesregierung, die Regelaltersrente erst ab dem 67. Lebensjahr zu gewähren, besteht bei vielen Betroffenen und künftigen Rentnern die Befürchtung, dass eine weitere massive Rentenkürzung bevorsteht. Die bisher bekannteste Rentenkürzung stellt die sogenannte Blümsche Rentenformel dar, bei der insbesondere die Ausbildungszeiten nur begrenzt Berücksichtigung fanden. Mittlerweile wurden diese bei künftigen Rentnern komplett gestrichen. Diese ergaben im Einzelfall bei Akademikern Renteneinnahmen aus bis zu 13 Beitragsjahren. Die geplante Einführung der Regelaltersrente mit dem 67. Lebensjahr ist bei einem bisher noch möglichen Bezug der Regelaltersrente ab dem 60. Lebensjahr im Falle der Beibehaltung dieses Eintrittsalters mit noch größeren Abschlägen in der Rentenhöhe zu rechnen, sofern auch dieser Einstiegstermin nicht auf das 62. Lebensjahr verschoben wird. Ziel dieser geplanten Rentenreform ist es, die Zahl der Beitragsjahre durch eine verlängerte Lebensarbeitszeit zu erhöhen. Dieses Reformvorhaben lässt aber unberücksichtigt, dass gerade ältere Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Diese werden auf Leistungen, wie das Arbeitslosengeld 2 verwiesen, oft müssen sie hierbei nicht geförderte Formen der Altersabsicherung, wie Lebensversicherungen, für ihren aktuellen Lebensbedarf einsetzen.

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