Die Sicherung des Existenzminimums im Familienrecht

39.Sendung am 11.06.2006: Die Sicherung des Existenzminimums im Familienrecht

Ein altes Reformvorhaben der Rot/Grünen-Regierung steht vor einem Comeback. Sie soll massiv in den nächsten Monaten durchgesetzt werden. Die Reform des Familienrechts. Mit dieser Reform sollen unter anderem folgende Ziele realisiert werden:

  • die stärkere Absicherung der Kinder im Unterhaltsrecht

  • die Stärkung der Eigenverantwortung der Geschiedenen im Unterhaltsrecht

  • und die Änderung der Rangverhältnisse im Unterhaltsrecht.

Mit der heutigen Sendung wird untersucht, in welchem Umfang dieses Reformvorhaben für die Betroffenen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, das Existenzminimum von Kindern und Familien, vor allem im Fall von Trennung und Scheidung, zu sichern.

Pressemitteilung vom 15.02.2006 – www.Bmj.bund.de