Der Liter Super für € 3,00. Verfassungsrechtlich zulässig für den Schutz der Umwelt.

41. Sendung am 13.08.2006: Der Liter Super für € 3,00. Verfassungsrechtlich zulässig für den Schutz der Umwelt.

Verfügt der Einzelne aus der Verfassung das Recht zu einem unbegrenzten Gebrauch des Kraftfahrzeugs oder geht dem der Schutz der Umwelt vor. Der Umweltschutz vermag zwar keine durchsetzungsfähige Rechtsposition gegenüber dem Kraftfahrer beinhalten, im Rahmen des Staatsziels Umweltschutz in Art. 20 a GG besteht für den Staat die Möglichkeit, die geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu treffen. Mit der Entscheidung zur Ökosteuer im Bereicht der Erhöhung der Benzinsteuer um diese Komponente stellte dieses das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20.04.2004, Az.: 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, 1 BvR 610/00, klar, dass dieses möglich. Sollte eine entsprechende Zahlungspflicht als Steuer oder Sondersteuer formuliert werden, ist dieses grundsätzlich möglich. Ebenso steht dem Bürger als Betroffener von Folgeproblemen, die durch den Kraftfahrzeugverkehr entstehen, wie unvorhersehbare Klimaereignisse, wie Starkregenfälle und damit verbunden Überschwemmungen, die auf die Klimaerwärmung zurückzuführen sind, über die Grundrechte Rechtspositionen gegenüber dem Staat zu, die auf deren Verhinderung gerichtet sind. Autofahren darf also zum Schutz der Umwelt verteuert werden.

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