www.Bundesverfassungsgericht.de Urteil: BVerFG vom 08.01.2006, I BvR 347/98 – die Kostenübernahme in bisher nicht anerkannten Fällen durch die Krankenkassen.

34. Sendung am 11.12.2005: www.Bundesverfassungsgericht.de Urteil: BVerFG vom 08.01.2006, I BvR 347/98 – die Kostenübernahme in bisher nicht anerkannten Fällen durch die Krankenkassen.

 

Das Bundesverfassungsgericht billigte einem Kind die Übernahme der Kosten für eine Therapie für bis dato nicht übernahmefähiger Kosten zu. Dieses unter der Voraussetzung, dass die durchgeführte Therapie noch nicht kostenmäßig anerkannt wurde, für diese keine Alternativen vorlag und zu einer konkreten Besserung für den Patienten führte. Das Bundesverfassungsgericht verwies die Angelegenheit an das streitentscheidene Landessozialgericht zurück und gab dieser auf, in Form von Gutachten eigene Recherchen durchzuführen. Die Ausgangsgerichte konnten sich auf Grund dieser Entscheidung nicht mehr auf den Umstand stützen, die jeweilige Behandlungsmethode sei noch nicht durch den Ausschuß, bestehend auch Vertretern der Krankenkassen und der Ärztekammern, anerkannt oder eine überwiegende Meinung in der Wissenschaft erkenne diese Methode an. Diese Grundsätze gelten jedoch nur für lebensbedrohliche Erkrankungen, bei denen eine konkrete Besserung eintritt.