Die Betreuungsvollmacht

16. Die Betreuungsvollmacht

Sendetermin: 07. Maerz 2004

Vorsorge, betrieben für das Alter ist wichtig. Gleiches gilt auch fr den Fall, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Nach dem heutigen Betreuungsrecht ist die Eigenständigkeit des Betroffenen zu wahren.
Er soll im Falle der Betreuung in eigenen Angelegenheiten weiterhin autonom entscheiden koennen. Die Betreuung dient also seiner Unterstützung. Ebenso sollten dieses die eigenen Angehörigen übernehmen.
Auf welche Weise dieses auch auf dem Wege einer Vorsorgevollmacht geregelt werden kann,
erläutert der heutige Gast im Studio, Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Trumpold aus Büttelborn.